Schlüsselfertige Anlagen nach dem BTA® Prozess

In bestimmten Fällen tritt BTA International in Europa auch als Generalunternehmer oder Konsortialpartner für die mechanische und elektrotechnische Ausrüstung einer Anlage auf.

Hierbei profitieren Sie von der engen Zusammenarbeit zwischen unserem erfahrenen Engineering-Team und unserem professionalen Projektmanagement.

Das Hand-in-Hand unserer umfassenden Prozessexpertise, Ingenieurserfahrung und unser strukturiertes und zielgerichtetes Projektmanagement sind ein Garant für den Projekterfolg.

Unsere Versprechen:

Termintreue

Termine sind für unsere Teams ein Versprechen und eine Verpflichtung. Daher versprechen wir auch nichts, was wir nicht einhalten können!

Unser Ziel ist eine termingerechte Umsetzung des Bauprojektes und eine zügige Inbetriebnahme und schnelle Aufnahme des Volllastbetriebs im Blick. Beim Anlauf der Anlage wird jedoch stets überlegt vorgegangen, um ein stabiles biologisches Gleichgewicht zu erreichen. Gut geplante Leistungsfahrten erleichtern eine rasche 'Acceptance'.

Verfahrenstechnische Kompetenz

BTA International wählt und installiert die Anlagenkomponenten auf Basis der individuellen verfahrenstechnischen Notwendigkeiten und übernimmt die Verantwortung für den gesamten Prozess.

Dabei stützt sich BTA International auf die langjährige Erfahrung in der Planung von Abfallvergärungsanlagen sowie auf einen Pool bewährter technischer Zulieferer, die regelmäßig überprüft werden.

Kostentreue

Wir machen es uns nicht zum Sport, Nachträge zu schreiben und die Projektkosten im Nachhinein in die Höhe zu treiben.

Sollten dennoch mal zusätzliche Leistungen erforderlich sein oder vom Kunden gewünscht werden, werden gemeinsam die besten Lösungen im Interesse des Projektes erarbeitet und deren Kosten nachvollziehbar dargestellt. 

Internationale Erfahrung

BTA International hat seit der ersten Abfallbehandlungsanlage in 1990 bewiesen: Wir können international. Wir sind erfahren im Umgang mit Auftraggebern zahlreicher Länder, vertraut mit unterschiedlichen 'Health & Safety-Bestimmungen' und bewegen uns sich – auch vertraglich – sicher in anderen Rechtsumgebungen.

Worüber können wir Sie noch informieren?